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Blower Door Verfahren

Früher war auch unter Fachleuten die Ansicht weit vertreten, dass ein jedes Wohngebäude eine gewisse Undichtigkeit aufweisen muss, um einen Luftaustausch zu ermöglichen. Eine absolut dichte Gebäudehülle galt als gefährlich, insbesondere erwartete man hierdurch Schäden an der Gebäudesubstanz. Umfangreiche Untersuchungen haben in den letzten Jahren bewiesen, dass diese auch heute noch weit verbreitete Meinung grundlegend falsch ist.

Man weiß mittlerweile, dass durch eine undichte Gebäudehülle, meist einhergehend mit einer schlechten Dämmung des Gebäudes, sowohl Bauschäden hervorgerufen werden als auch das Wohlbefinden der Hausbewohner empfindlich gestört wird (Zugluft, Schallschutz, Luftqualität). Letztlich wirkt sich eine undichte Gebäudehülle auch negativ auf die Energiebilanz aus - die Heizkosten steigen.
 
Wie kommen Fachleute zu solchen Behauptungen?

Bausachverständige wissen heute, dass wesentlich mehr Bauschäden durch Konvektion als durch Diffusion entstehen. Dazu ein Beispiel: Eine Undichtigkeit im Bereich eines Gebäudedaches wird im Winter auf Grund der nach oben steigenden warmen Raumluft von Innen nach Außen durchströmt. Die meist feuchte Raumluft kühlt im Bereich der Undichtigkeit schnell ab, es bildet sich Kondensat und schlägt sich im angrenzenden Bauteil nieder (Konvektion) - ein entsprechender Schaden an dieser Stelle ist vorprogrammiert.

Sollte umgekehrt der seltene Fall vorliegen, dass der äußere Luftdruck den Inneren übersteigt, sind starke Zuglufterscheinungen festzustellen. Dies gilt insbesondere bei Undichtigkeiten in Fußboden- nähe. Hier mischt sich die kalte Luft am Boden schlecht mit der nach oben drängenden warmen Raumluft - die thermische Behaglichkeit im Gebäude ist empfindlich gestört.
 
Die Vorschriften

Die Wärmeschutzverordnung `95 schreibt für alle Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor.
Seit Juli 1998 ist die DIN V 4108-7 anerkannte Regel der Technik. Die neue "Energieeinsparverordnung - EnEV", gültig ab voraussichtlich 2002, schreibt ebenfalls in § 5 für alle Neubauten eine luftdichte Gebäudehülle vor. Im Anhang 4 ist hierzu das Nachweisverfahren geregelt und die Blower Door Messung das vorgeschriebene Verfahren zur Messung der Luftdichtheit. Insbesondere für Gebäude mit Lüftungsanlagen und für Passiv- häuser ist sie zwingende Voraussetzung. Mit einer Blower Door Messung wird die Luftdurchlässigkeit von Gebäuden quantitativ bestimmt.

Wann wird ein Gebäude untersucht?

Je nach Problemstellung kann entweder eine Blower-Door Messung oder eine Infrarot-Thermografie-Messung alleine oder beide Messmethoden zusammen sinnvoll sein. Es ist also zunächst zu klären, welche Art von Untersuchung durchgeführt werden soll. Eine Blower-Door-Messung kann grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden, eine Thermografie ist nur in der Heizperiode sinnvoll. Bei einem bereits bewohnten Gebäude ist der Untersuchungstermin also evtl. witterungsabhängig, sofern die Infrarotkamera zum Einsatz kommt. Bei Neubauten ist ein Untersuchungstermin in jedem Fall so zu planen, dass an der Luftdichtigkeitsschicht noch Nachbesserungen vorgenommen werden können , diese also noch nicht beplankt oder in anderer Weise verdeckt ist. Sinnvoller Weise kann es dabei auch zu Wiederholungsmessungen kommen.
 
Das Blower-Door-Verfahren

Die Untersuchung eines Gebäudes mit der Blower-Door verfolgt zwei Ziele:

1. Bestimmung der Luftwechselzahl n50.
Dazu wird zunächst der Volumenstrom bestimmt, der für die Aufrechterhaltung von 50 Pa Differenzdruck erforderlich ist. Dividiert man diesen Wert durch das Luftvolumen des untersuchten Gebäudes, so erhält man den n50-Wert. Er wird international für die Bewertung der Luftdichtigkeit verwendet. Ein n50-Wert von 3 pro Stunde (in Zeichen 3/h) bedeutet z.B., dass bei 50 Pa Differenzdruck das Luftvolumen des Gebäudes dreimal pro Stunde ausgetauscht wird.

2. Ortung der noch vorhandenen Leckagen.
Hierzu wird mit dem Gebläse im Gebäude ein Unterdruck von etwa 50 Pa eingestellt. Bei dieser Druckdifferenz lassen sich an Undichtigkeiten deutliche Luftströmungen nachweisen. Der Nachweis einer Luftströmung erfolgt durch Messung der Strömungsgeschwindigkeit mit einem Thermo-Anemometer. Da die Luftbewegung mit der Hand deutlich gefühlt werden kann, können bei einer schnellen Lecksuche Undichtigkeiten auch ertastet werden. In gesonderten Fällen kann der Einsatz eines Nebelgenerators oder einer Infrarot-Kamera erforderlich sein.



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